DGUF Newsletter Nr. 134 vom 27.08.2025
Inhalt
1.1 Nordrhein-Westfalen: Denkmalschutz soll erheblich geschwächt werden
2.1 Aktuelle Ausgrabungen und Forschung in den Medien
2.2 Zum aktuellen Forschungsstand bronzezeitlicher Metallurgie in der Bretagne
2.3 Skhul-I-Schädel ein Sapiens-Neandertaler-Hybrid?
2.4 Etxeberri-Höhle: Künstler = Kletterer
3.2 Erfahrungsbericht: R coden mit KI
3.3 QGIS-Plugin XYZto3D - macht genau, was der Name sagt
4.1 Aktuelles rund um Kulturgutschutz in den Medien
4.2 Baudenkmalpflege beeinflusst Bodendenkmalpflege
4.3 Waldbrände und Kulturelles Erbe
5.1 Dr. Bernhard Gramsch verstorben
5.2 Befragung zum Entwurf eines Leitfadens "Archäologie und Solarparks: Gute Praxis" (bis 15.9.)
6.1 Landwirtschaftliche Geodaten: Bitkom fordert zentrale Plattform
1 DGUF-Nachrichten
1.1 Nordrhein-Westfalen: Denkmalschutz soll erheblich geschwächt werden
Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) möchte den Denkmalschutz in NRW erheblich einschränken. Kurz vor der Sommerpause Mitte Juli 2025 legte die NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen dem Parlament einen Entwurf zur Änderung der Landesbauordnung 2018 vor, dem zentralen Gesetz des nordrhein-westfälischen Baurechts. Parallel dazu lud sie mit kurzer Frist von ihr ausgewählte Verbände zu einer Anhörung während der Schulferien ein; die DGUF war nicht eingeladen. Anlass für die Novellierung der Landesbauordnung ist die "Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung" (RRGV) der Bundesregierung, die in die Landesverwaltungspraxis umzusetzen sei, also irgendwas mit Sicherheitspolitik, Verteidigung, DIN-Normen. Als Archäologe mit wenig Zeit und vielen Aufgaben wird man denken, "geht mich nichts an" und weiterklicken – und dieser Effekt ist wohl auch beabsichtigt oder zumindest willkommen. Denn ziemlich weit hinten im Entwurfstext findet sich "Artikel 2: Änderung des Denkmalschutzgesetzes" mit gravierenden Eingriffen in das Bisherige. Wie kann aus der Änderung des einen Gesetzes auch die Änderung eines weiteren Gesetzes folgen? Das ist zulässig und nennt sich "Omnibusverfahren"; es kommt in Parlamenten dann zum Einsatz, wenn ein zu regelnder Sachverhalt mehrere bisherige Gesetze betrifft.
In das Denkmalschutz NRW sollen Ausnahmeregelungen eingebaut werden
Das DSchG NRW soll in § 1 ergänzt werden um einen ebenso weitreichenden wie undefinierten Ausnahmetatbestand: "Dieses Gesetz [gemeint ist das Denkmalschutzgesetz NRW, Anm. DGUF] gilt nicht für Anlagen, die der Landes- oder Bündnisverteidigung, dem Katastrophenschutz, der Unfallhilfe oder die der Abwehr sonstiger außergewöhnlicher Ereignisse zum Schutz der Bevölkerung [...] dienen."
Im § 21 DSchG NRW "Aufbau, Aufgaben und Zuständigkeit der Denkmalbehörden" möchte sich die Ministerin außerdem ermächtigen, und zwar ganz ohne Bezug auf den Anlass "Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung" (RRVG): "Die Oberste Denkmalbehörde [d.h. die Ministerin; Anm. DGUF] kann durch Verordnung einzelne Zuständigkeiten nach diesem Gesetz abweichend regeln, wenn eine Abweichung von der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit aus Gründen einer ausgewogenen Verteilung von Verfahren oder besonderen Sachgründen geboten ist. Sie kann Zuständigkeiten nach diesem Gesetz an sich ziehen; in diesen Fällen gilt § 24 Absatz 6 Satz 2 nicht."
Als dritte schwerwiegende Änderung soll in DSchG NRW § 23 "Denkmalliste" eine Ausnahmeregelung eingefügt werden: "Abweichend zu Satz 1 kommt einem Denkmalfachamt kein Antragsrecht bei Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Bundes sowie Hochschulen in Trägerschaft des Landes, Universitätskliniken und Studierendenwerken zu."
Zusammengefasst: der Landesbesitz wird vom Denkmalschutz umfassend ausgeklammert, und die Ministerin kann künftig ohne Anhörung der Fachbehörden und -ämter autonom entscheiden. Der von der Ministerin vorgelegte Gesetzesentwurf beschreibt in der Einleitung (Tl. A) wie in der Gesetzesbegründung (Tl. C) diese drei Änderungen zwar, gibt aber keine inhaltliche Begründung für diese schwerwiegenden Eingriffe in das bisherige Verfahren. Statt dessen heißt es apodiktisch: "Die beabsichtigte Regelung dient insbesondere den Anforderungen der RRGV" – ohne dass dieser behauptete Zusammenhang dem interessierten Leser ersichtlich wird. Die Ermächtigung der Ministerin wird überhaupt nicht auf Maßnahmen im Verteidigungs- oder Katastrophenfall begrenzt, auch nicht auf Denkmale im Landeseigentum. Würde das Gesetz wie vorgesehen geändert, könnte die Ministerin faktisch in jedem Fall, bei dem sich ein "besonderer Sachgrund" herstellen lässt, alleine und ggf. gegen das Votum der Denkmalbehörden entscheiden, das Denkmal vom Denkmalschutzgesetz auszunehmen.
Scharfe Kritik von Deutscher Stiftung Denkmalschutz und weiteren Fachverbänden
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat den Gesetzentwurf in einer öffentlichen Stellungnahme am 21.8.2025 scharf kritisiert: Den eigentlichen, längst bestehenden Aufgaben im Rahmen der Landesverteidigung komme das Ministerium weiterhin nicht nach, d.h. der Erfassung, Inventarisation und Kennzeichnung des nach der Haager Konvention besonders zu schützenden Kulturguts. Die jetzt geplanten Ausnahmeregelungen im Rahmes des Katastrophenschutzes könnten nach allen bisherigen Erfahrungen "große denkmalgeschützte Bauten wie Klöster, Villen und andere historische Großbauten betreffen, die etwa als Lagezentrum, für die Beherbergung und Betreuung von Betroffenen, die Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser, sowie die Unterbringung von evakuierten Personen herangezogen werden können. Ob auch daran gedacht ist, geeignete Denkmale oder Teile von ihnen als Schutzräume zu ertüchtigen, bleibt aufgrund der unkonkreten Formulierungen offen." Und weiter: "Durch eine ergänzend und völlig ohne Bezug zur Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung gleich mit auf den Weg gebrachte Möglichkeit, künftig ohne Begründung jedes Verfahren zum Schutz von Denkmalen an sich ziehen zu können, entscheidet über Schutz oder Abriss dann allein – die Ministerin. Offensichtlich soll eine Grundlage dafür geschaffen werden, auf dem Verfahrensweg Entscheidungen und Projekte ohne Widerspruchsmöglichkeit Dritter durchzusetzen. Wurden bei der letzten, kurz vor der Landtagswahl 2022 eingebrachten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW die Bedeutung der Denkmalfachbehörden bereits marginalisiert, werden sie nun insbesondere für Landesliegenschaften völlig ausgeschaltet."
Der Rheinische Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V. schreibt, es entstehe der Eindruck, dass die Landesregierung "die RRGV instrumentalisiert, um dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung als Oberster Denkmalschutzbehörde unkontrollierten Zugriff auf die Denkmäler zu geben – über die Rechte der Kommunen hinweg. Dies wäre ein beispielloser demokratischer Rückschritt und eine Abkehr von jahrzehntelanger erfolgreicher Kultur- und Landespolitik für Denkmal- und Naturschutz in NRW."
ICOMOS Deutschland hält die geplanten Änderungen in seiner Stellungnahme vom 22. 8. sogar für verfassungswidrig.
Weitere Verbände und Vereine, die im Denkmalschutz tätig sind, haben bzw. werden ähnlich kritische Stellungnahmen ins Ministerium übermitteln: der Westfälische Heimatbund, Blue Shield, usw. Die DGUF hat am 26.8. eine Stellungnahme an den Landtagspräsidenten, die Fraktionen und Ausschussvorsitzenden übermittelt.
DGUF: Auch die Bodendenkmalpflege ist betroffen!
Dass die Änderungen, die mit der Kontextualisierung in einer "Landesbauordnung" scheinbar vor allem die "lästige" Baudenkmalpflege im Blick haben, auch die Archäologie / Bodendenkmalpflege gravierend betreffen, ist offensichtlich. Die für DSchG NRW § 21 geplante Ermächtigung der Ministerin, Verfahren jedweder Art an sich zu ziehen und im Alleingang zu beschließen, betrifft auch alle Bodendenkmäler und Archäologie-Verdachtsflächen – wie bei der Baudenkmalpflege nicht nur die in Landesbesitz. Damit könnte die Ministerin Zuständigkeiten für alle Denkmale in NRW – also auch kommunale, private, kirchliche etc. – an sich ziehen oder per Verordnung umverteilen.
Das geplante völlige Herausnehmen von Landesbesitz aus dem Denkmalschutz hat erhebliche Flächenwirksamkeit; beispielweise befinden sich 15 % des Waldes in NWR in Landes- und Bundesbesitz. U.a. ist das weitgehend der "Reichswald" am Niederrhein, das größte Waldgebiet in NRW, in dem sich prähistorische Ackerfluren, hunderte Hügelgräber und Spuren des niedergermanischen Limes befinden – in jenem Reichswald sollen nun Windkraftanlagen errichtet werden, und ein dermaßen umgestaltetes Denkmalschutzgesetz würde es ermöglichen, dies ohne jede archäologische Untersuchung zu tun.
Denkmalschutz künftig: Pflichten und Lasten für Private wie bisher, der Staat gönnt sich Ausnahmeregelungen
Die Konsequenz der angestrebten Ermächtigung der Ministerin: Jeder Privateigentümer, jeder private Investor unterliegt – wie vom Gesetzgeber gewollt – auch künftig u.a. dem Denkmalschutzgesetz und hat die vorgesehenen Antrags- und Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, in deren Kontext er z.B. beauflagt werden kann, im Rahmen des Zumutbaren die Grabungskosten zu tragen. Außer, so würde es künftig heißen, das Bodendenkmal liegt auf Landesbesitz. Außer, der Investor hat einen guten Draht ins Ministerium, und die Ministerin entscheidet nach dem vorgesehenen neuen § 21(6) DSchG NRW direkt und persönlich, ohne die Denkmalschutzbehörden und das Fachamt anhören zu müssen. Die handfesten Denkmalverluste sind absehbar. Und: wie wirkt es auf die Stimmung, Haltung und Moral betr. Denkmalschutz in der breiten Bevölkerung, wenn alle Bürger sich zum Nutzen des Gemeinwohls mit Auflagen herumplagen müssen, nur die öffentliche Hand nicht, die sich eine pauschale Ausnahmeregelung gönnt?
Nicht zuletzt: wie steht es um die gebotene Transparenz? Jede Entscheidung und Auflage der Unteren und Oberen Denkmalschutzbehörde sowie der Fachämter erfolgt transparent, kann von Bürgern eingesehen und auch rechtlich angefochten werden. Wie und wo hingegen wird nachvollziehbar ersichtlich, wenn die Ministerin als Oberste Denkmalschutzbehörde nach dem geplanten neuen § 21(6) DSchG NRW kraft Ministerentscheid ein Boden- oder Baudenkmal aus dem Denkmalschutz herausnimmt?
Die Schwächung des Denkmalschutzes als Wahlargument
Am 14. September 2025 finden Kommunalwahlen in NRW statt. Im Wahlprogramm der CDU NRW liest sich das Geplante so: "Wir machen noch mehr Tempo bei Planung, Genehmigung und Bau von Straßen, Brücken und Radwegen. Für einen starken Mittelstand wollen wir bundesweit die schnellsten Genehmigungsverfahren und Planungsprozesse ohne überflüssige Bürokratie." Wir sagen: ein durchsichtiges, populistisches Manöver, wohl begründete und rechtlich überprüfbare denkmalschutzrechtliche Auflagen als "überflüssige Bürokratie" abzutun. Der Begriff "Bürokratie" meint jene staatliche Verwaltung, welche nicht Bürgerinnen und Bürger geschaffen haben, sondern genau jene Parteien und Regierungen, die jetzt dagegen wettern.
Was Sie als Bürgerinnen und Bürger jetzt bis 14.9.2025 tun sollten
Denkmalschutz-sensiblen und archäologie-engagierten Bürgern und Bürgerinnen bietet der aktuelle Kommunalwahlkampf eine sehr gute Gelegenheit, auf ihre Wahlkreiskandidaten und Landtagsabgeordneten – gleich welcher Partei – zuzugehen und zu fragen, wie sie zu dieser Novellierung stehen. Einer Novellierung, die ja nicht nur die Denkmalfachbehörden erneut beschneidet, sondern auch den Einfluss der Kommunen, die bislang als Untere Denkmalschutzbehörde wesentlich in die Verfahren eingebunden sind, erheblich beschneiden will. Wer das Thema jetzt aktiv anspricht, hilft dabei, dass es sich in den Köpfen der Politikerinnen und Politiker verankert. Noch ist die Milch nicht verschüttet: Der vorliegende Text ist ein Papier der Landesregierung (CDU, GRÜNE), die Beratungen im Parlament stehen noch aus.
Fragen Sie Ihren Kandidaten / Abgeordneten (am besten schriftlich) mit Bezug auf das Gesetzesvorhaben "MMV 18/4072":
· Warum Denkmalschutz gleichermaßen für alle gilt, künftig nur nicht für das Land? Was sind die konkreten Begründungen?
· Warum die Ministerin persönlich Objekte und Flächen aus dem Denkmalschutz herausnehmen können soll? Und warum ohne für Bürgerinnen und Bürger transparentes Verfahren?
· Wo diese Ministerentscheidungen nachprüfbar dokumentiert werden?
So finden Sie ihre Wahlkreiskandidaten und Landtagsabgeordneten: Die Website des Landtags Nordrhein-Westfalen bietet eine Abgeordnetensuche mit umfassenden Filtermöglichkeiten. Sie können suchen nach Wahlkreis, Wahlbezirk, Vornamen, Nachnamen, Beruf, Fraktion usw. Zusätzlich gibt es eine Wahlkreiskarte, über die Sie Ihren Wahlkreis per interaktiver Auswahl finden und den direkt gewählten Abgeordneten angezeigt bekommen. Ideal, wenn Sie zielgerichtet wissen wollen, wer Sie im Landtag vertritt.
Gerne können Sie Antworten, die Sie erhalten werden, zur Kenntnis an
Referentenentwurf "Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen" (Landtag NRW, Vorlage 18/4072 vom 11.7.2025): https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-4072.pdf
Deutsche Stiftung Denkmalschutz: "21.08.2025: Denkmale in NRW verlieren ihren Schutz. Deutsche Stiftung Denkmalschutz alarmiert über den Vorstoß der Landesregierung": https://www.denkmalschutz.de/pressemeldung/denkmale-in-nrw-verlieren-ihren-schutz.html
Rheinischer Verein für Denkmalschutz und Landschaftspflege e.V.: "RVDL fordert Landesregierung zur Umkehr auf – Denkmale in NRW schützen" (25.8.2025): https://www.rheinischer-verein.de/rvdl-fordert-landesregierung-zur-umkehr-auf-denkmale-in-nrw-schuetzen/
ICOMOS Deutschland: "ICOMOS.DE bezieht Stellung zur geplanten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW" (22.8.2025): https://www.icomos.de/icomosde-bezieht-stellung-zur-novellierung-des-denkmalschutzgesetzes-nrw_a_457.html
"Westfälischer Heimatbund warnt vor weiterem Abbau des Denkmalschutzes" (22.8.2025): https://www.whb.nrw/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung-abbau-des-denkmalschutzgesetzes/
"Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern kritisiert geplante 3. Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in NRW" (VDL, 22.8.2025): https://www.vdl-denkmalpflege.de/aktuelles/aktuelles-detail?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=313&cHash=c0b7698fbf67f001db7bd78c6487ca16
"Zerbombt NRW seine Denkmäler? Neues Gesetz alarmiert Verbände" (WAZ, 25.8.): https://www.waz.de/kultur/article409813161/zerbombt-nrw-seine-denkmaeler-neues-gesetz-alarmiert-verbaende.html
Abgeordnetensuche (Landtag NRW): https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/abgeordnete-und--fraktionen/die-abgeordneten/abgeordnetensuche.html
Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW: https://www.blb.nrw.de/blb-nrw
1.2 Abheben mit dem Archäopiloten – Profil prüfen, einen neuen Eintrag erstellen, bestehenden Eintrag übernehmen
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2 - Kein Eintrag vorhanden: Einen neuen Eintrag erstellen
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2 Forschung
2.1 Aktuelle Ausgrabungen und Forschung in den Medien
"Menschen haben schon vor 9200 Jahren Getreide mit Steinsicheln geerntet. Ausgeklügelte Formen der Pflanzennutzung waren offenbar schon früher weiter verbreitet als bisher angenommen. Darauf deuten Werkzeuge und Pflanzenreste hin, die Forscher in Usbekistan entdeckt haben" (Spiegel, 26.8.): https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/landwirtschaft-menschen-haben-schon-vor-9200-jahren-getreide-mit-steinsicheln-geerntet-a-dca15c88-074a-45ff-9933-4823e3a856c0
"Düfte der Heimat: Die phönizischen Ölflaschen von Mozia. Interdisziplinäre Studie unter der Leitung der Universität Tübingen untersucht Rolle von Düften im Mittelmeerraum der Eisenzeit" (Universität Tübingen, 25.8.): https://uni-tuebingen.de/universitaet/aktuelles-und-publikationen/pressemitteilungen/newsfullview-pressemitteilungen/article/duefte-der-heimat-die-phoenizischen-oelflaschen-von-mozia/
"Steinzeit-Siedlung freigelegt: Windrad-Baustelle sorgt für einzigartigen Fund" (Soester Anzeiger, 25.8.): https://www.soester-anzeiger.de/lokales/soest/unter-windkraft-auf-soester-leben-in-der-steinzeit-tut-sich-93894324.html
Spanien: "Evidencias del Paleolítico Medio en Tellitu (Barakaldo)" (Arkeobasque, 24.8.): https://arkeobasque.wordpress.com/2025/08/24/evidencias-del-paleolitico-medio-en-tellitu-barakaldo/
"Ägypten birgt versunkene Statuen in Abu Qir" (Selkets Blog, 23.8.): https://blog.selket.de/aus-der-archaeologie/aegypten-birgt-versunkene-statuen-in-abu-qir
"The gene from Denisovan to Neanderthal to modern mucus. A 'genetic sandwich' reveals how a block of DNA entered several populations successively and was affected by natural selection" (John Hawks, 23.8.): https://www.johnhawks.net/p/the-gene-from-denisovan-to-neanderthal
"New hominin teeth from Ledi-Geraru, Ethiopia. Reviewing new evidence that suggests a presence of Homo and Australopithecus in the time before 2.5 million years ago" (John Hawks, 19.8.): https://www.johnhawks.net/p/new-hominin-teeth-from-ledi-geraru
"Dardania at the dedication of Emperor Justinian, rare discovery in the Archaeological Park of Ulpia" (Vox News, 14.8.): https://www.voxnews.al/english/kosovabota/dardania-ne-dedikimin-e-perandorit-justinian-zbulim-i-rralle-ne-parku-i46112
"A single lock of hair could rewrite what we know about Inca record-keeping. Evidence from a 500-year-old khipu suggests commoners helped craft the Inca’s intricate knotted records" (Science, 13.8.): http://science.org/content/article/single-lock-hair-could-rewrite-what-we-know-about-inca-record-keeping
Sulawesi: "Oldest evidence of humans on ‘Hobbit’s’ island neighbour discovered – who they were remains a mystery" (Griffith University, 7.8.): https://news.griffith.edu.au/2025/08/07/archaeologists-find-oldest-evidence-of-humans-on-hobbits-island-neighbour-who-they-were-remains-a-mystery/
2.2 Zum aktuellen Forschungsstand bronzezeitlicher Metallurgie in der Bretagne
Obwohl in der Bretagne zahlreiche und bedeutende Kupferlegierungsfunde entdeckt wurden (z. B. in Tréboul und Rosnoën), waren die Fundorte und -kontexte bisher kaum erforscht, schreibt INRAP in einem Überblicksbeitrag. Auch Hinweise auf metallurgische Aktivitäten und Produktionsstätten beschränkten sich auf Einzelfunde. Jüngste Ausgrabungen, u. a. an Siedlungsplätzen von der Glockenbecherzeit bis zur Spätbronzezeit, eröffnen laut INRAP neue Perspektiven. Vor allem großflächige Verursachergrabungen würden derzeit Hinweise auf metallurgische Aktivitäten liefern. Meist seien dies Fragmente von Tiegeln, Kupferrückstände oder metallurgische Werkzeuge. Röntgenfluoreszenzspektrometrie (XRF) ermögliche zudem den Nachweis von Kupfer- und/oder Zinnpartikeln auf Stein-, Terrakotta- und Keramikobjekten. Die meisten dieser Hinweise fänden sich an Siedlungsplätzen, insbesondere in glockenbecherzeitlichen Befunden wie in Keraorec in Concarneau oder in spätbronzezeitlichen Siedlungen. An nachgewiesenen Bronzewerkstätten gebe es bisher lediglich einen 2022 an der Fundstelle Kerozer (Saint-Avé) entdeckten Befund innerhalb einer Spätbronzezeit-Siedlung. Die Forschung müsse selbstverständlich fortgesetzt und ausgeweitet werden, um zu einem besseren Verständnis der territorialen Organisation und der sozioökonomischen Struktur der Bevölkerung der armorikanischen Bronzezeit zu gelangen.
"L’âge du Bronze en Bretagne : sur les traces de la métallurgie" (INRAP, 20.8.): https://www.inrap.fr/l-age-du-bronze-en-bretagne-sur-les-traces-de-la-metallurgie-20173
2.3 Skhul-I-Schädel ein Sapiens-Neandertaler-Hybrid?
Der 1931/32 nahe Haifa geborgene Kinderschädel Skhul-I, ein auf ca. 140.000 Jahre v. H. datiertes drei- bis fünfjähriges Mädchen, wurde morphologisch neu untersucht. Eine französisch-israelische Forschergruppe erkennt nach sorgsamer Neuuntersuchung an dem (unvollständigen und durch Lagerung verformten) Schädel Merkmale des modernen Menschen (Homo sapiens) und des Neandertalers; die Gruppe deutet die Befunde als Zeugnis einer Kreuzung. Es wäre der erste direkte Beleg dieser Art. Doch namhafte Kollegen bleiben skeptisch und haben den Ergebnissen der Neuanalyse widersprochen.
Bouvier, B., Malassé, A. D., Otte, M., Levitzky, M. & Hershkovitz, I. (2025). A new analysis of the neurocranium and mandible of the Skhūl I child: Taxonomic conclusions and cultural implications. L'Anthropologie 129(3): https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0003552125000366
"New analysis of the Skhūl I skull: One of the oldest human burials in the world" (PhysOrg, 10.7.): https://phys.org/news/2025-07-analysis-skhl-skull-oldest-human.html
"140,000-year-old child's skull may have been part modern human, part Neanderthal — but not everyone is convinced" (LiveScience, 11.7.): https://www.livescience.com/archaeology/human-evolution/140-000-year-old-childs-skull-may-have-been-part-modern-human-part-neanderthal-but-not-everyone-is-convinced
"140.000 Jahre alte Sensationsentdeckung aus der Steinzeit könnte „Hybrid-Kind“ sein" (FR, 22.8.): https://www.fr.de/panorama/140-000-jahre-alte-sensationsentdeckung-hybrid-kind-aus-der-steinzeit-hybrid-kind-zr-93896875.html
2.4 Etxeberri-Höhle: Künstler = Kletterer
Ein spanisches Team hat die magdalénienzeitlichen Felsmalereien in der Etxeberri-Höhle (Baskenland) näher untersucht, genauer: ihre Lage und (Un-) Zugänglichkeit. Anhand von 3D-Scans und -Modellen wird deutlich, wie unzugänglich die Malereien damals waren. Sie konnten nur nach schwierigen, bergsteigerischen Kletterpartien angefertigt werden, inkl. Herunterrutschen von Rampen, Durchqueren enger Passagen und Erklimmen senkrechter Abschnitte. Vermutlich war den damaligen Menschen nicht nur das Ergebnis, das Felsbild, wichtig, sondern auch der Weg dorthin ein wesentlicher Teil der Prozesse und Rituale deren Verfertigung.
"In dieser Höhle riskierten Künstler vor 16.000 Jahren ihr Leben für Felsmalereien" (Geo, 26.8.): https://www.geo.de/wissen/forschung-und-technik/in-dieser-hoehle-riskierten-kuenstler-vor-16-000-jahren-ihr-leben-35991450.html
Intxaurbe, I., Garate, D. & Arriolabengoa, M. (2025). Caving 16,000 Years Ago: Pleistocene Human Movement Within the Decorated Cave of Etxeberri, Western Pyrenees (France). Journal of Field Archaeology, 27.7.2025: https://www.tandfonline.com/doi/figure/10.1080/00934690.2025.2526916
3 Archäoinformatik
3.1 RStudio => Positron ?
Die meisten R-Nutzer arbeiten nicht im rohen R, sondern nutzen eine "integrierte Entwicklungsumgebung" (IDE), um R zu bedienen. Die in der R-Szene seit langem führende IDE ist das 2011 erschienene RStudio. Die hinter dem kostenlosen RStudio stehende Firma "Posit" hat Mitte August als Alternative zu RStudio die IDE "Positron" vorgestellt und in einer ersten Version breit verfügbar gemacht - kostenlos, wie RStudio. Zwar hatte im Laufe seiner Entwicklung auch RStudio gelernt, als IDE auch für Python (und Julia, und Rust) zu dienen, doch Positron wird von Anbeginn an als multilinguale Plattform vorgestellt und entwickelt. Zur Zeit kann Positron gleichermaßen für R und Python benutzt werden, ein Ausbau auf weitere Sprachen (u. a. SQL) ist angekündigt. Zielpublikum sind offenbar jene Nutzer, die das Management von Daten ("data science") mit der dafür sehr leistungsfähigen Programmiersprache Python unternehmen wollen und die zugleich für die Datenanalyse auf das dafür sehr leistungsfähige R zurückgreifen wollen. Erfahrene Nutzer von RStudio werden skeptisch sein und sich fragen, ob ein Umstieg lohnt. Derzeit sicherlich "jein", denn erste Releases eines neuen Produkts dürften selten besser sein als eine bereits lang in der Praxis bewährte und ausentwickelte Alternative. Eine Durchsicht der beschriebenen Fähigkeiten von Positron aus Sicht eines R-Nutzers zeigt zunächst, dass beide Plattformen in den Zielen und in der Usability einander sehr ähnlich sind. Neben vielen in Aussicht gestellten Entwicklungen und einer bereits jetzt besseren Integration weiterer Tools wie z. B. Quarto (als Ersatz für RMarkdown) fällt derzeit als Vorteil von Positron auf: eine geschmeidigere Hilfe-Funktion (auch für das Coden in R) und ein integriertes Tool zur Sichtung und primären Bearbeitung von Datentabellen, sodass die bisherige (lästige) Weg "Daten aus Excel, Analyse in R" überflüssig wird, weil Positron die nötigen Funktionen für Datenhaltung, -änderung und erster Sichtung bereits umfasst. Nicht zuletzt ist mit "Positron Assistant" ein GenAI-Client fest eingebaut, um den Nutzer zu unterstützen. Obwohl die Firma Posit verspricht, das bewährte RStudio weiterhin zu pflegen, dürfte die Entwicklung in der ferneren Zukunft auf Positron (& Quarto) statt RStudio (& RMarkdown) hinauslaufen. Weshalb Einsteiger in die R- und Python-Welt vermutlich gut damit fahren, gleich auf Positron als IDE zu setzen.
Positron Team: "Announcing Positron, a new Data Science IDE" (14.8.): https://posit.co/blog/positron-product-announcement-aug-2025/
3.2 Erfahrungsbericht: R coden mit KI
Ein aktueller, systematischer Test gilt der Frage, welches KI-Modell das Coden in R besser unterstützt. Die Antwort fasst die Autorin Sara Altman in einem Satz zusammen: "For R coding tasks, we recommend using OpenAI’s GPT-5 or o4-mini or Claude Sonnet 4." Dahinter steht einerseits der Aspekt der Leistungsfähigkeit im Sinne korrekter Code, andererseits auch der Aspekt der Kosten. Bei Claude Sonnet 4 ist es die Version "Thinking", die positiv hervorsticht, während "No Thinking" deutlich geringere Leistung erbringt. Bei ChatGPT bestätigt der Versuch, dass das neue Modell GPT-5 dem Modell GPT-4.1 erheblich überlegen ist und derzeit als Code-Köng gelten kann.
Sara Altman: "Which AI model writes the best R code?" (15.8.): https://posit.co/blog/r-llm-evaluation-02/
3.3 QGIS-Plugin XYZto3D - macht genau, was der Name sagt
In aller Regel ist der DGUF-Newsletter ja hochaktuell. Aber manchmal auch (sprich: jetzt) überhaupt nicht. Dann liegen Themen auch mal zwei Jahre rum, bis der Redakteur sie wieder aufgreift (sprich: dringlich selber braucht). Aber auch unaktuelle Dinge können ja sehr nützlich sein, Almgren lässt grüßen... Auftritt XYZto3D, eine QGIS-Erweiterung, mit der man schnell und einfach aus den Daten einer Spreadsheet-Datei eine 3D-Ansicht bauen kann. Die Daten müssen dabei als so genannte XYZ-Daten vorliegen, sprich als Lagekoordinatenpaar mit Höhe. Oder Tiefe, wie bei den Echolotdaten des Herrn Redakteurs. Installiert wird das Plugin aus einer ZIP-Datei, die Sicherheitswarnung hat zumindest der besagte Redakteur geflissentlich abgenickt. Muss jeder selber wissen ... Der Rest ist schnell erklärt: Daten reinladen, klicken - 3D-Visualisierung fertig. Wenn Probleme, die Daten an die der Beispieldatei anpassen. (Leere Zellen mag der Algorithmus offenbar gar nicht, aber das lässt sich mit der Tabellenkalkulation der Wahl ja schnell fixen.) Angenehm simpel bei der sonst in QGIS doch immer wieder recht hakeligen 3D-Geschichte - nur auf dem Kopf ist die Visualisierung noch, so wegen Tiefe statt Höhe. Zurück zur Tabellenkalkulation ...
QGIS-Erweiterung 'XYZto3D' bei geodose.com (englischsprachig): https://www.geodose.com/2023/10/xyzto3d-qgis-plugin.html
QGIS-Erweiterung 'XYZto3D' bei geoobserver.de (deutschsprachig): https://geoobserver.de/2023/11/01/qgis-tipp-das-xyzto3d-plugin/
Geodose-Erklärvideo auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=HXQISMT-two
4 Kulturgutschutz
4.1 Aktuelles rund um Kulturgutschutz in den Medien
"How tourists visiting Dubrovnik’s City Walls are helping Croatia preserve its cultural heritage" (Euronews, 22.8.): https://www.euronews.com/travel/2025/08/22/how-tourists-visiting-dubrovniks-city-walls-are-helping-croatia-preserve-its-cultural-heri
"Spurensuche im Museum. NS-Raubgut in der Sammlung entdeckt" (Landesmuseum Natur und Mensch, 20.8.): https://idw-online.de/de/news856925
"Examining Russia’s assault on Ukraine’s cultural heritage" (Atlantic Council, 11.8.; Video, 1:01 Std.): https://www.youtube.com/live/MnZMcNcdbvo?si=LCGuwlKFhB6ggkI5
4.2 Baudenkmalpflege beeinflusst Bodendenkmalpflege
Vielerorts steht die Baudenkmalpflege weitaus mehr in der öffentlichen Auseinandersetzung als die Bodendenkmalpflege. Letztere hat es sich zur Aufgabe gemacht, Denkmäler im Zweifel nicht zu schützen, sondern per Ausgrabung ins Archiv hineinzuentsorgen, ein Weg, der zwar mit Kosten für die Öffentlichkeit und private Träger verbunden ist, den öffentlich sichtbaren "Stein des Anstoßes" jedoch geschmeidig wegräumt. Dass das fortwährende Archivieren (ohne Auswertung, ohne Publikation) das Problem nicht löst, sondern nur verlagert, bleibt öffentlich bisher unbemerkt. Baudenkmalpfleger hingegen versuchen (und haben den gesetzlichen Auftrag), ihre Denkmäler auch gegen Widerstände zu schützen, d. h. zu erhalten. Eine Entsorgung ins Archiv ist nicht vorgesehen. Diese (vom Gesetzgeber gewollte) Sperrigkeit der Baudenkmalpflege führt indes immer wieder zu Konflikten, in deren Verlauf nahezu regelhaft Forderungen von politischen Kräften aufkommen, das Denkmalschutzgesetz zu ändern, sprich: aufzuweichen. Forderungen, die auf die Baudenkmalpflege zielen, im Kollateralschaden oft aber auch die Bodendenkmalpflege betreffen. Einen aktuellen Fall aus Baden-Württemberg, veranlasst durch ein Parkhaus in Mannheim, schildert Rainer Schreg / Archaeologik. Eingehend schildert er den konkreten Fall und ordnet ihn in das Allgemeine ein: "Denkmalschutzgesetze sind nicht vom Himmel gefallen. Sie sind angreifbar und demokratisch auch zu ändern. In der Regel wohnt den Regeln eine Sinnhaftigkeit inne, die aber auch immer wieder überprüft werden muss, ob sie in der Praxis auch die gewünschten Effekte hat. [...] Man kann sich dabei nicht per se auf das Gesetz berufen, man muss es stets aufs Neue erklären." Das von der DGUF geforderte Verbandsklagerecht hält er in diesem Kontext für ein wichtiges Instrument, da es "der Zivilgesellschaft ein Instrument an die Hand gibt, staatliches Handeln überprüfen zu lassen."
Rainer Schreg: "Ein Mannheimer Parkhaus als Denkmal - Anfragen an die Landesregierung BaWü" (Archaeologik, 19.8.): https://archaeologik.blogspot.com/2025/08/ein-mannheimer-parkhaus-als-denkmal.html
4.3 Waldbrände und Kulturelles Erbe
In einem Blogpost vom 16.8. macht Rainer Schreg / Archaeologik auf ein bislang öffentlich kaum beachtetes Thema aufmerksam: Die durch Trockenheit und Hitze wesentlich häufiger und flächiger werdenden Waldbrände vor allem im mediterranen Europa haben Auswirkungen auch auf das Kulturelle Erbe. Ausführlicher schildert er die Lage rund um die römische Minen von Las Médulas in Nordspanien. Lesenswert, beachtenswert - insbesondere, weil in den aktuellen Nachrichten vor allem die Schäden an Leib und Gut von Privateigentümern alias "Häuslebauern" in den Vordergrund gerückt werden.
Rainer Schreg: "Waldbrände in Europa ein Risiko fürs Kulturerbe: Las Médulas" (Archaeologik, 16.8.): https://archaeologik.blogspot.com/2025/08/waldbrande-in-europa-ein-risiko-furs.html
5 Beruf Archäologie
5.1 Dr. Bernhard Gramsch verstorben
Am 16.8. starb der 91-jährige Bernhard Gramsch nach kurzer Krankheit. Der gebürtige Berliner studierte zwischen 1952 und 1956 Geschichte, Ur- und Frühgeschichte und Quartärgeologie an der Humboldt-Universität Berlin. 1962 wurde er mit der Dissertation "Untersuchungen zum Mesolithikum im nördlichen und mittleren Tieflandsraum zwischen Elbe und Oder" promoviert. 1965 wurde Gramsch zum Leiter des Museums für Ur- und Frühgeschichte Potsdam. Im selben Jahr berief man ihn als Mitglied des Beirats für Bodendenkmalpflege beim DDR-Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen; er blieb in diesem Gremium bis zu dessen Auflösung 1990. Bernhard Gramsch führt u. a. Ausgrabungen auf Rügen durch sowie auf dem berühmten spätpaläolithischen und mesolithischen Fundplatz bei Friesack (Lkr. Havelland). Bernhard Gramsch arbeitete, so das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege in seinem Nachruf, "auch in seinem Ruhestand seit 1999 unermüdlich weiter und reichte bis kurz vor seinem Tod regelmäßig wissenschaftliche Beiträge zur Publikation beim BLDAM, aber auch in internationalen Fachzeitschriften ein".
"Dr. Bernhard Gramsch verstorben" (BLDAM, 22.8.): https://bldam-brandenburg.de/dr-bernhard-gramsch-verstorben/
Wikipedia zu Bernhard Gramsch: https://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Gramsch
5.2 Befragung zum Entwurf eines Leitfadens "Archäologie und Solarparks: Gute Praxis" (bis 15.9.)
Der Leitfaden will Bauträger, archäologische Berater, Planungsbeauftragte, archäologische Gutachter und Auftragnehmer unterstützen, indem er ein gemeinsames Verständnis fördert und kooperative, konstruktive Arbeitsbeziehungen fördert. Der Leitfaden lege, so die Macher, bewährte Verfahren dar und fördert einheitliche Ansätze für den Ablauf und die zeitliche Planung archäologischer Arbeiten an großen Solarparks. Der Leitfaden wurde nach einem Workshop im März 2025 gemeinsam von einer vorrangig britischen Expertengruppe erstellt. Beteiligt sind u. a. der Berufsverband CIfA, Historic England, die Federation of Archaeological Managers and Employers (FAME) und Solar Energy UK. Alle Archäologinnen und Archäologen mit Erfahrung in der Arbeit mit Solarparks sind von dieser Gruppe herzlich gebeten, bis 15.9. an der Befragung teilzunehmen. Die (englischsprachige) Befragung umfasst 4 Fragen zu Ihrer Person, 2/3 Fragen zu jedem Abschnitt des Dokuments und 3 abschließende übergreifende Fragen. Die Beantwortung dauert etwa 25 Minuten.
"Draft: Archaeology and Solar Farms: Good Practice Guide. A toolkit for developers, archaeological advisors, consultants and contractors" (August 2025): https://www.archaeologists.net/sites/default/files/2025-08/Good-Practice-Guide-Archaeology-and-Solar-Farms-Ver-1.11-CONSULTATION-DRAFT.pdf
Fragebogen: "Archaeology and Solar Farms: Good Practice Guide - Consultation questions" (August 2025): https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=ZJp06hw0ZU-sOJ2IlQMOuA_QNpZ0p99OvEBaokU3XtxUN080WkxCWEU3RkpOQkRPSUhZWFlER01IMy4u
6 Und sonst …
6.1 Landwirtschaftliche Geodaten: Bitkom fordert zentrale Plattform
Bitkom e. V., der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, fordert in einem Positionspapier eine bessere Verfügbarkeit von Geodaten für die Landwirtschaft. Bis dato müssten sich Landwirte für die präzise Aussaatplanung oder optimale Düngemittelausbringung die nötigen Informationen aus vielen verschiedenen Quellen selbst zusammensuchen: Wetterdaten, Bodendaten, Pflanzenschutzvorgaben usw. usf. In einem klaren, 11-seitigen Positionspapier umreißt der Branchenverband die aktuelle Lage und den Bedarf einerseits und skizziert konkrete, realistische Lösungsmöglichkeiten andererseits. Aus Sicht der Archäologie kann man dem nur beipflichten! Denn ein solches zentrales Portal (ein sog. One-Stop-Shop) wäre auch für GIS-Studien, das Umreißen von Verdachtsflächen etc. eine sehr nützliche Quelle, die den Horizont über die gängigen Geo-Daten der Landesvermessungsämter hinaus weiten würde.
"Bitkom fordert One-Stop-Shop für landwirtschaftliche Geodaten" (Bitkom, 19.8.): https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/One-Stop-Shop-landwirtschaftliche-Geodaten
Bitkom: "Positionspapier: Geodaten nutzbar machen - Für eine leistungsfähige digitale Landwirtschaft" (August 2025): https://www.bitkom.org/sites/main/files/2025-08/bitkom-positionspapier-geodaten-landwirtschaft.pdf