2013: DGUF wirkt an der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in NRW mit

DGUF wirkt an der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen mit
Die neue Regierungskoalition aus SPD und Bündnis90/Die Grünen hatte nach der Landstagwahl 2012 in NRW vereinbart, das Denkmalschutzgesetz zu novellieren und dabei u. a. das Verursacherprinzip einzuführen. Jetzt wird die Arbeit am neuen Gesetz konkret. Die DGUF bringt sich mit ihrer unabhängigen fachlichen Expertise aktiv in das Verfahren ein. mehr

NRW hat ein stark verbessertes Denkmalschutzgesetz

Das Parlament von Nordrhein-Westfalen hat im Juli 2013 ein neues Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Es verbessert den Denkmalschutz in NRW wesentlich, hat aber Auffassung der DGUF zwei große Schwachpunkte.

Das ist neu
Auch in NRW wird nun das Verursacherprinzip rechtsverbindlich eingeführt. Danach müssen Investoren, deren Bauvorhaben eingetragene Baudenkmäler oder archäologische Fundplätze zerstören, die Kosten für ihre vorherige wissenschaftliche Dokumentation tragen. Diese Pflicht gilt auch für ein "vermutetes Bodendenkmal", d.h. unabhängig von seiner rechtsverbindlichen Eintragung in die Denkmälerliste. Neu führt NRW auch das Schatzregal ein. Bisher wurden solche Funde in NRW gemäß der Hadrianischen Teilung hälftig zwischen Finder und Grundeigentümer geteilt. Nun müssen sie den Denkmalämtern gemeldet und abgeben werden, aber die Finder erhalten einen angemessenen Finderlohn. Neu erhalten die Denkmalbehörden ein weitgehendes Betretungsrecht auf offene und eingefriedete Grundstücke; dies verbessert die Arbeitsmöglichkeiten insbesondere für die Archäologie wesentlich.
Mit ihren Neuerungen setzt die Gesetzesnovelle wesentliche Elemente der europäischen Konvention von Malta in das Landesrecht von NRW um und erfüllt langjährige Forderungen der Fachwelt, gerade auch der DGUF. Die DGUF begrüßt ausdrücklich die Einführung von Verursacherprinzip und Schatzregal in NRW.

Mindestens 16 Mio. Euro "verschenkt" NRW pro Jahr
Mit den nun im Gesetz spezifizierten Regelungen zum Verursacherprinzip "schenkt" das Land NRW nach Recherchen der DGUF künftig den Investoren – z. B. Energiekonzernen und großen Bauträgern – jährlich mindestens 16 Millionen Euro. Diese Kosten müssen von den Kommunen, den Kommunalverbänden und dem Land getragen werden. Denn das neue Gesetz begrenzt die vom Verursacher einer Ausgrabung zu tragenden Kosten auf die "vorherige wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und die Dokumentation der Befunde". Mit dieser Formulierung sind alle Kosten, die nach einer Ausgrabung entstehen, ausgeklammert, insbesondere nicht aufschiebbare Untersuchungen an vergänglichen Materialien und die Konservierung der Funde. Nach Erfahrungen in anderen Bundesländern belaufen sich die Nachsorgekosten von Ausgrabungen auf etwa 40-60% der reinen Grabungskosten. Da die NRW-Landesarchäologen die Einnahmen aus dem Verursacherprinzip mit etwa 40 Millionen Euro jährlich veranschlagen, schätzt die DGUF die Grabungsfolgekosten auf jährlich etwa 16 bis 24 Millionen Euro, die der Steuerzahler an Stelle der Verursacher tragen muss.
Für die DGUF ist diese Subventionierung von Investoren umso unverständlicher, als das Land NRW die Zuschüsse für die Bau- und die Bodendenkmalpflege für das Jahr 2013 bereits um 2 Millionen Euro gekürzt hat, sie für 2014 weiter kürzen will und ab 2015 mutmaßlich eine völlige Streichung der Landeszuschüsse greift. Begründet wird dieses international einmalige Vorgehen mit dem harten Sparkurs des Landes.

Ein Schatzregal, das in dieser Formulierung nicht greifen wird
Das neue Schatzregal dient dem Schutz unseres gemeinsamen kulturellen Erbes und wahrt die Interessen der Öffentlichkeit gegenüber Privatinteressen. Zudem fördert es die Rechtsgleichheit zwischen den Bundesländern. Nach Erfahrungen in anderen europäischen Staaten und nach Auffassung der DGUF werden die neuen Regelungen jedoch in der jetzt beschlossenen Formulierung zu einer massiven Steigerung der Fundunterschlagungen führen. Denn das Gesetz motiviert die Mehrheit der Finder nicht, ihre Funde auch tatsächlich zu melden und abzugeben. Ein gut gemeintes Gesetz, das in der Praxis nicht greift und bei dem Gesetzesverstöße kaum kontrollierbar sind, ist nur von begrenztem Wert. Die DGUF hatte im Vorfeld dem Gesetzgeber einen Vorschlag an die Hand gegeben, der wirklichkeitsnäher ist. Sie hatte ein modifiziertes Schatzregal vorgeschlagen, nach dem Funde zwar ebenfalls unmittelbar meldepflichtig und Eigentum des Landes sind, aber je hälftig im Besitz des Finders und des Grundeigentümers bleiben können. Nehmen diese ihr Besitzrecht wahr, müssen sie die Funde nachweislich und dauerhaft sachgerecht aufbewahren, sie erhalten (konservieren) und die nötige Zugänglichkeit gewähren. Der Besitz an solchen Funden darf nicht verschenkt, verkauft oder vererbt werden. Nach Überzeugung der DGUF hätte eine solche Modifikation die unterschiedlichen Interessen von Findern und Öffentlichkeit besser vereint und die Motive für Fundunterschlagungen ausgeräumt.

Die DGUF begrüßt das renovierte Gesetz. Es stärkt den Denkmalschutz in NRW erheblich und verbessert die Arbeitsmöglichkeiten der Behörden. Schade, dass zwei gewichtige Schwachpunkte es nicht zum großen Wurf werden lassen.
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Anhörung von Experten am 6. Juni 2013 und Interessenvertretern im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hatte sich auch die DGUF als NGO zur Novellierung geäußert. Mehrere Änderungsvorschläge der DGUF am Gesetzentwurf wurden in die Endfassung des Gesetzes aufgenommen, z. B. zum Denkmalbegriff, zur Verbindlichkeit des Finderlohns, für einen höheren Schutz der Wohnung bei der Erweiterung des Betretungsrechts und für die Aufrechterhaltung der Berichtspflicht. Nicht aufgegriffen wurden die Vorschläge der DGUF für eine Obergrenze der vom Investor zu tragenden Verursacherkosten und eine geringere finanzielle Belastung privater Investoren, für ein praxisgerechteres Schatzregal, zur Einführung des Verbandsklagerechts, das sich im Natur- und Umweltschutz bewährt hat, und zur Einrichtung einer unabhängigen Schiedsstelle, die im Konfliktfall zwischen Bürgern, Investoren und Fachbehörden als Schlichter angerufen werden könnte.

Was hätte man nach Auffassung der DGUF besser machen können?
Für ein optimales Denkmalschutzgesetz und für die Finanzierung der Denkmalpflege in NRW entwickelte die DGUF Lösungsvorschläge und gab sie Anfang Juni 2013 u.a. der Landesregierung an die Hand. Diese Lösungsvorschläge zielen auf einen besseren Interessensausgleich und eine höhere soziale Akzeptanz der Archäologie und Baudenkmalpflege. [PDF]
 
Stand: Herbst 2013

Weitere Informationen

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.