Der Fall Helmut Thoma

Der bekannte Medienmanager Dr. Helmut Thoma erzählte in einem Interview in der "Welt am Sonntag" vom 7.11.2010 mit Stolz von seiner privaten archäologischen Sammlung und berichtete detaillierter über die Umstände des Erwerbs eines Objekts aus Palmyra in Syrien.

Aus Sicht der DGUF ist der Erwerb und Besitz dieses Objekts illegal. Das öffentliche Bekenntnis zum Gesetzesverstoß lässt jedes Problembewusstsein vermissen und ist angesichts der Bekanntheit der Person besonders verwerflich.
Auf Initiative der DGUF und zusammen mit ihren Partnern (PDVA, DAI, DArV) wurde Helmut Thoma mit Schreiben vom 15.12.2010 aufgefordert, das oder die Objekte an den rechtmäßigen Eigentümer, den Staat Syrien, zurückzugeben. Die DGUF ist irritiert über die Untätigkeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden.