Anschreiben zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes in Sachsen
Die DGUF hat einen Schreiben verfasst zur bevorstehenden Änderungen im Denkmalschutzgesetz
von Sachsen. Untenstehend einen Auszug aus diesem Brief. Den ganzen Brief ist unter dem Link
herunterzuladen.
Als eine bundesweite Vereinigung von Archäologinnen und Archäologen sowie an
Archäologie Interessierten möchten wir Sie auf einige Schwachstellen und Probleme,
die dieser Arbeitsentwurf beinhaltet, aufmerksam machen:
Zum einen fällt auf, dass sowohl das bestehende Gesetz – verstärkt aber gerade
auch in diesem Arbeitsentwurf – ganz überwiegend aus der Perspektive der
Baudenkmalpflege gedacht und geschrieben ist und wichtige Aspekte der
archäologischen Denkmalpflege vernachlässigt. Liegt das vielleicht auch daran, dass
das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kultur, zuständig für die
Belange des archäologischen Denkmalschutzes in Ihrem Land, bis jetzt an den
Überlegungen nicht beteiligt wurde? Deutlich wird diese Disproportionalität etwa
daran, dass das Landesamt für (Bau-)Denkmalpflege gem. § 4 Abs. 3, Satz 1 des
Arbeitsentwurfs immer die im Zweifelsfall zuständige Denkmalfachbehörde sein soll.
Warum? Ist die archäologische Denkmalpflege wirklich von minderem Wert?
Den kompletten Brief finden Sie als PDF unter folgenden Link:
Anschreiben als PDF.
Letzte Änderung
06.06.2010