Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V.
Anschreiben zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes in Sachsen
Die DGUF hat einen Schreiben verfasst zur bevorstehenden Änderungen im Denkmalschutzgesetz von Sachsen. Untenstehend einen Auszug aus diesem Brief. Den ganzen Brief ist unter dem Link herunterzuladen.

Als eine bundesweite Vereinigung von Archäologinnen und Archäologen sowie an Archäologie Interessierten möchten wir Sie auf einige Schwachstellen und Probleme, die dieser Arbeitsentwurf beinhaltet, aufmerksam machen:
Zum einen fällt auf, dass sowohl das bestehende Gesetz – verstärkt aber gerade auch in diesem Arbeitsentwurf – ganz überwiegend aus der Perspektive der Baudenkmalpflege gedacht und geschrieben ist und wichtige Aspekte der archäologischen Denkmalpflege vernachlässigt. Liegt das vielleicht auch daran, dass das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kultur, zuständig für die Belange des archäologischen Denkmalschutzes in Ihrem Land, bis jetzt an den Überlegungen nicht beteiligt wurde? Deutlich wird diese Disproportionalität etwa daran, dass das Landesamt für (Bau-)Denkmalpflege gem. § 4 Abs. 3, Satz 1 des Arbeitsentwurfs immer die im Zweifelsfall zuständige Denkmalfachbehörde sein soll. Warum? Ist die archäologische Denkmalpflege wirklich von minderem Wert?


Den kompletten Brief finden Sie als PDF unter folgenden Link:
Anschreiben als PDF.
Letzte Änderung 06.06.2010