
Hier haben wir für Sie wichtige Schriftstücke und Quellen zu den Planungen und Wahlversprechen des Landes NRW bzw. der Parteien gesammelt, zur Gesetzeslage in NRW sowie vergleichend zur Lage der Archäologie und zur Gesetzgebung in Europa.
Zu den geplanten Mittelkürzungen in der Archäologie von NRW
Die im Herbst 2012 gewählte neue Landesregierung legte die Eckdaten für den Haushalt 2013 noch im Dezember 2012 fest. Der entsprechende Haushaltsplan wurde als Drucksache 16/1400 ins Parlament gegeben, verändert durch Drucksache 16/2300. Die detaillierten Pläne für die einzelnen Kostenstellen gehen daraus jedoch nicht hervor. Der Haushalt ist nach seiner 3. Lesung am 20.3.2013 vom Parlament verabschiedet worden. Der Haushaltstitel, um den im Fall der Bau- und Bodendenkmalpflege geht, fällt unter die Ziffer 09 510; er ist in 2013 mit minus 2.235.100 Euro gegenüber dem Etatansatz für 2012 angesetzt.
Nordrhein-Westfalen: Haushaltsplan 2013 [PDF]
Zu den mündlich eindeutig kommunizierten Planungen für 2014 und 2015, die Kürzungen bis auf Null planen, gibt es bislang unseres Wissens keine öffentlich greifbaren Zahlenwerke, aber hinreichend konkrete Pressemeldungen von Landeseinrichtungen, beispielsweise:
"Geplante Kürzungen der Fördermittel ein Thema auf Fachtagung 'Archäologie in Westfalen'" (Pressemeldung des LWL, 18.3.) [mehr]
Die archäologierelevanten Wahlversprechen der Parteien zur Landtagswahl in NRW am 13. Mai 2012 sind in den Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine der DGUF festgehalten. Die DGUF hatte den Parteien vor der Landtagswahl einen Fragenkatalog mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt. Dabei fragten wir nach der Absicht, auch in NRW ein Verursacherprinzip einzuführen, nach der Absicht, auch in NRW ein Schatzregal einzuführen, und nach der Einführung einer "Kulturverträglichkeitsprüfung" analog zu den gängigen Umweltverträglichkeitsprüfungen, inklusive des dort üblichen Verbandsklagerechts.
"Wahlprüfsteine der DGUF zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012" (unsere Fragen sowie die Antworten der Parteien) [mehr]
Die neuen Mehrheitsparteien im Landtag haben Ihre Wahlversprechen in ihrer Koalitionsvereinbarung wiederholt, für den Archäologischen Denkmalschutz beabsichtigen sie: "Neue Rechtsprechung und notwendige Anpassungen an internationale Normen machen eine Gesetzesänderung für den Bereich der Bodendenkmalpflege unabdingbar. Materiell müssen folgende drei Güter neu festgelegt werden: Das Veranlasserprinzip, ein Schatzregal und ein deklaratorisches Eintragungsverfahren für Bodendenkmäler." [mehr]
Zur Gesetzeslage in NRW
In Nordrhein-Westfalen ist der Kulturgutschutz in der Landesverfassung verankert; dort heißt es in Artikel 18 § 2: "Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände."
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950 [mehr]
Das geltende Denkmalpflegeschutzgesetz [mehr]
Analyse des LVR vom 13.2.2013 zu den finanziellen Auswirkungen der Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20.9.2011 (10 A 1995/09 und 10 A 2611/09). Die Analyse dokumentiert die dadurch bereits im Jahr 2012 eingetretene beträchtliche Unterfinanzierung der Archäologie in NRW und die dringende Notwendigkeit einer neuen Gesetzesregelung. [mehr]
Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in NRW (Drucksache 16/2279 vom 12.3.2013) [mehr]
Protokoll der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW vom 21.03.2013 - Plenarprotokoll 16/25 (ab S. 2187) [mehr]
Eine erste Einordnung der Gesetzesnovelle durch die DGUF bietet der DGUF-Kommentar vom 23.3.2013: "Die Richtung stimmt. Zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in NRW" [mehr]
Die im Gesetzentwurf für NRW vorgesehenen Regelungen zum Schatzregal entsprechen im Großen und Ganzen denjenigen, die 2004 in Österreich eingeführt wurden. Über die dort gewonnenen (negativen) Erfahrungen berichtet der österreichische Archäologe Prof. Dr. Raimund Karl in seinem wertvollen Aufsatz "Zu unerwünschten Nebenwirkungen guter Absichten. Gedanken zu den Auswirkungen von §§ 8 und 11 Abs 1 DMSG." [mehr]
Zur Lage der Archäologie und zur Gesetzgebung in Europa
Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (auch: Konvention von Malta oder Konvention von Valetta) vom 16.1.1992 [mehr]
Zur Umweltverträglichkeitsprüfung: Alle nötigen Informationen zur Überarbeitung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung im europäischen Parlament, bei dem die Bedürfnisse der Archäologie stärker und eindeutiger integriert werden, findet man in einem DGUF-Kommentar von Dr. Gerhard Ermischer vom 5.12.2012: "Die Europäische Kommission will das kulturelle Erbe in der Umweltverträglichkeitsprüfung stärken" [mehr]
Ein Aufsatz von Prof. Dr. Dirk Krausse, heute Landesarchäologe von Baden-Württemberg, vergleicht die Ausstattung und Arbeitsbedingungen der Archäologie in den deutschen Bundesländern untereinander und mit wichtigen europäischen Nachbarstaaten: Dirk Krausse, Probleme und Entwicklungen der archäologischen Denkmalpflege. Mitteilungen des Deutschen Archäologenverbandes 40(2), 2009, 30-42. [PDF]
Ergänzend kann eine Studie des Verbandes der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland herangezogen werden, die im Kontext eines breit angelegten EU-Projektes entstanden ist: "Discovering the Archaeologists of Europe: Deutschland (Juli 2008)" [PDF]
Stand: 5.4.2013
Kontakt:
vorstand[at]dguf.de
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