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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussgremium der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte. Sie wählt den Vorstand für die Dauer von zwei Jahren, ihr ist der Vorstand zur Rechenschaft verpflichtet.

Mindestens einmal jährlich findet an wechselnden Orten in Deutschland eine Mitgliederversammlung statt, meist in Verbindung mit den Tagungen der DGUF. Die Mitglieder diskutieren gemeinsam mit dem Vorstand über Zielvorstellungen und die Weiterentwicklung der Gesellschaft. Wichtige Entscheidungen werden abgestimmt.

Alle zwei Jahre wählt die Mitgliederversammlung den geschäftsführenden Vorstand, den Geschäftsführer, den Schatzmeister, den Schriftleiter, den Webmaster und die Mitglieder des Beirats aus ihren Reihen neu. In den Beirat kann und soll auch ein Vertreter studentischer Interessen und muss ein Vertreter der an der Archäologie interessierten Öffentlichkeit gewählt werden. Dazu nimmt die Mitgliederversammlung den Tätigkeitsbericht des Vorstands und den Kassenbericht des Schatzmeisters entgegen und entscheidet über deren Entlastung. Darüber hinaus geben die Sprecher des Beirates und der Arbeitskreise Berichte ab.

Die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt auf Vorschlag des geschäftsführenden Vorstands. Auf Verlangen von mindestens zehn Prozent der Mitglieder kann auch eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.

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