Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V.
Arbeitskreis 5 "Archäologischer Kulturgüterschutz"
Archäologischer Kulturgutschutz ist weltweit, auch in Deutschland, wenig effektiv. Täglich werden archäologische Stätten geplündert und dabei archäologische Befunde unwiederbringlich und für immer zerstört. Das undokumentierte Herausreißen von Funden aus archäologischen Stätten zerstört immer Befunde, wichtigste Quelle und eigentlicher Kern archäologischer Erkenntnis. Schutz kann schon mit einer sorgfältigeren Wortwahl beginnen: Es sind eben keine archäologischen Fundstätten, sondern archäologische Stätten, die es zu schützen gilt.

Dieser Kulturzerstörung zu begegnen, gibt es zurzeit weder präventiv noch repressiv durchgreifende und wirksame Mechanismen. Präventiv wäre der Schutz archäologischer Stätten, wenn er greift, bevor es zu zerstörenden Eingriffen kommt. Repressive Maßnahmen wären die Kontrolle und Begrenzung des Handels und des Umgangs mit ergrabenen Funden.

Die Defizite sind vielfältig. Ein wesentliches Manko liegt im öffentlichen Bewusstsein: Archäologie wird von Politik und Öffentlichkeit als "Abenteuer des Findens wertvoller Gegenstände" wahrgenommen, was in Ausstellungstiteln wie "Gold der (Helvetier, Azteken, Alamannen, Ashanti ...)" zum Ausdruck kommt. Dass Archäologie eine Wissenschaft ist, die ihre Erkenntnisse in der Regel der Auswertung von Grabungsbefunden verdankt, ist viel zu wenig spektakulär, um medial wahrgenommen zu werden.

Wichtig für die Zukunft der Archäologie ist deshalb, dass der Schutz der Befunde in das Sichtfeld von Politik und Öffentlichkeit rückt. So kontraproduktiv der Handel mit illegal ergrabenen Funden für die historische Wissenschaft ist, so sind die Schäden an den Befunden, die durch Raubgräber entstehen, noch weit verheerender. Diese Defizite lassen sich sowohl für den deutschen wie den internationalen Bereich feststellen.

Um die erforderliche Aufmerksamkeit von Politik und Öffentlichkeit zu erreichen, ist wirksame Lobbyarbeit unerlässlich. Wirksam ist Lobbyarbeit nur, wenn sie auch überzeugende Inhalte bietet. Deshalb muss Kulturgutschutz aus der Perspektive der zentralen archäologischen Interessen heraus systematisch, geplant, koordiniert und betrieben werden. Dies fehlt bisher und wäre Aufgabe entsprechender Lobbyarbeit. Aber eine organisierte Lobby für die Interessen der Archäologie fehlt. Archäologische Interessen sind in Deutschland in hohem Maß zersplittert organisiert: Nebeneinander existieren Vor- und Frühgeschichte, provinzialrömische Archäologie, klassische Archäologie, Archäologien in verschiedenen ausländischen Bereichen, zum Beispiel im vorderen Orient mit nur geringer Verbindung untereinander. Gleiches gilt für die Organisation: Museen, Denkmalämter, Hochschulen - alle haben eigene, mehr oder weniger effektive, durch ihre Begrenzungen aber immer beschränkte Organisationsformen. In diesem breiten Spektrum bildet die DGUF als einzige bundesweit agierende archäologische Vereinigung, in der die persönliche Mitgliedschaft möglich ist, eine wichtige Plattform. Im Jahr 2008 ist es zudem gelungen, zwischen DGUF, West- und Süddeutschem Verband für Altertumsforschung (WSVA), der Gesellschaft für Naturwissenschaftliche Archäologie und Archäometrie (GNAA) und dem Dachverband der Archäologischen Studierendenvertretungen (DASV) eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Dies sollten wir nutzen, um Lobbyarbeit zu Gunsten des archäologischen Kulturgutschutzes zu organisieren.

Interessen, die dem Kulturgutschutz entgegenstehen, sind viel besser organisiert: Dem Antiquitätenhandel ist es im entscheidenden Moment bisher noch immer gelungen, das deutsche Kulturgutschutzgesetz(1) vor Bestimmungen zu bewahren, die eine Kontrolle des Handels mit archäologischem Kulturgut wirksamer sichergestellt hätten; die Szene der mit Metalldetektoren die Landschaft Durchsuchenden ist im Internet wohl vernetzt. Die Gesamtlage für den Schutz in- und ausländischen Kulturguts in Deutschland bleibt - auch nach den letzten Verbesserungen - kritisch. Es ist dringend erforderlich, dem etwas entgegen zu stellen. Lobbyarbeit, also eine Vertretung der archäologischen Interessen, gilt es zu organisieren. Das ist das Ziel des AK 5: Archäologischer Kulturgutschutz, den der Vorstand der DGUF in seiner Sitzung am 16. Juli 2005 in Aschaffenburg gegründet hat.

Arbeitsfelder

Aus der beschriebenen Situation heraus lässt sich ein Programm formulieren, das darauf zielt, den Schutz archäologischen Kulturguts als ein allgemein gesellschaftlich ernst genommenes Vorhaben zu etablieren. Dazu ist erforderlich:
  • Formulieren einer Zielvorstellung für den Schutz deutschen und ausländischen archäologischen Kulturguts.
  • Feststellen des aktuellen Sachstandes.
  • Feststellen bestehender Defizite.
  • Entwickeln von Strategien, um bestehende Defizite zu mindern oder zu beseitigen.
  • Suchen und organisieren von Einzelpersonen, Funktionsträgern, Organisationen und Verbänden, die mit dem Ziel, Kulturgutschutz in Deutschland und im Ausland zu stärken, zu Mitarbeit oder zur Kooperation bereit sind.

Dazu ist thematisch erforderlich:

  • Taten
  • Folgen der Raubgräberei:
    • Befundzerstörung
    • Abhanden gekommenes Kulturgut (Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei)
  • Illegal aus Drittländern verbrachtes Kulturgut
  • Maßnahmen
  • Risikoanalyse für besonders gefährdetes archäologisches Kulturgut
  • Probleme des Kulturgutimports - Legalität/Illegalität des Kulturgutimports
    • Provenienznachweise
    • Beweislage
  • Möglichkeiten der Identifizierung von Kulturgut
  • Eingriffsmöglichkeiten von Zoll und Polizei (Anhalterrechte)
  • Gegenseitige Informationsmöglichkeiten zwischen Zoll und Polizeibehörden über abhanden gekommenes Kulturgut
  • Weltweit einheitliche Importverfahren ("Pässe" für Kulturgut?)
  • Recherchesysteme (z.B. bei Bundeskriminalamt, Landeskriminalämtern und Interpol)
  • Datenbanken zu abhanden gekommenem, gefährdeten und verdächtigem Kulturgut
  • Vollzugspraxis bei Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaft

Kulturgutschutzrecht

Im innerdeutschen Bereich gruppiert sich der zentrale Normenbestand um die Denkmalschutzgesetze der Länder, das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung (siehe Anm. 1) und das Kulturgüterrückführungsgesetz (siehe Anm. 2) des Bundes.

  • Anpassung des Kulturgüterrückführungsgesetzes an die Realitäten des Antikenhandels
  • Renovierung des deutschen Kulturgutschutzrechts, insbesondere des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung
  • Ergänzung der Denkmalschutzgesetze der Länder - Schatzregal?
  • Normen und Verfahren im Umgang mit illegal verbrachten Kulturgütern
  • Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1995 (UNIDROIT) (siehe Anm. 3)
  • Besondere Probleme des Schutzes archäologischen Kulturguts

Vorbild für einen effizienten Kulturgutschutz kann auch der Naturschutz sein. Schon jetzt kann in Deutschland und Europa der Schutz archäologischer Stätten wesentlich durch eine konsequente Anwendung der Naturschutzgesetze verbessert werden. Die gilt insbesondere für Recht, das durch die EU erlassen wurde oder darauf gründet, da hier der Kulturgutschutz stets vom Naturschutz eingeschlossen ist (etwa in der Umweltverträglichkeitsprüfung / UVP). In diesem Licht ist auch das Bestreben der DGUF zu sehen, als klageberechtigter Verband nach dem Naturschutzgesetz anerkannt zu werden. Es geht dabei wesentlich darum, die bisher bestehende Kluft zwischen Naturschutz und Kulturgutschutz im deutschen Recht und der deutschen Verwaltungspraxis zu überwinden und die bereits heute vorhandenen Möglichkeiten zum Schutz der Kulturgüter besser auszuschöpfen.

Da immer mehr Gesetze auf europäischer Ebene beschlossen werden, hat die Normensetzung der EU im hohen Grad Einfluss auf den Kulturgutschutz auf internationale wie nationaler Ebene. Dies gilt auch für viele Materien, die auf den ersten Blick nichts mit Kulturgutschutz zu tun haben, aber in ihren Auswirkungen direkt oder indirekt weitreichende Konsequenzen für den Kulturgutschutz haben können. Daher ist es sehr wichtig, die Belange des Kulturgutschutzes bereits im Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene berücksichtigt zu sehen. Dazu sollte auch das Verfahren zur Folgenabschätzung für alle europäischen Gesetze und Normen, in dem bisher der gesamte Kulturbereich einschließlich des Kulturgutschutzes keine Berücksichtigung findet, dienen. Deshalb setzt sich die DGUF massiv dafür ein, dass der Kulturgutschutz in den Verfahren der europäischen Normsetzung berücksichtigt wird und hat sich an dem aktuellen Verfahren, in dem das EU-Papier zur Folgenaschätzung überarbeitet wird, mit einer umfassenden Stellungnahme eingebracht. Die DGUF konnte auch eine große Zahl weiterer Kulturverbände in Deutschland mobilisieren, sich dieser Forderung anzuschließen. Auch in diesem Bereich bietet die umfassende Berücksichtigung des Naturschutzes schon jetzt grundsätzlich Möglichkeiten, sich für den Kulturgutschutz einzusetzen. Allerdings ist nach deutscher Praxis die Kluft zwischen Naturschutz und Kulturgutschutz so groß, dass diese Möglichkeit bisher kaum wahrgenommen wurde. Die DGUF sieht eine wesentliche Aufgabe ihrer politischen Arbeit darin, diese Kluft zu überwinden und die im Naturschutz liegenden Potenziale für den Kulturgutschutz besser zu erschließen.

Kulturgutschutz und Gesellschaft

  • Maßnahmen mit Öffentlichkeitswirkung
  • Organisation archäologischer Interessen und deren Verbesserung
  • Aufbau einer Lobby für den Kulturgutschutz, insbesondere für den Schutz archäologischer Stätten, Befunde und Funde.

Mögliche Eingriffspunkte für Lobbyarbeit

Noch gar nicht berücksichtigt wurde in den bisherigen Überlegungen in Deutschland die UNIDROIT-Konvention über gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter (1995) (Anm. 3). Die auf Grund dieser Konvention erforderlichen Eingriffe in das deutsche Zivilrecht wären erheblich - der Handel mit Kulturgütern würde eingeschränkt. Die Konvention verpflichtet den Besitzer - selbst den gutgläubigen Erwerber - gestohlenes, rechtswidrig entferntes oder rechtswidrig ausgeführtes Kulturgut bedingungslos an den rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben.

Zur Genese des Projekts

Seit einigen Jahren bemühen sich Teile der Kulturverwaltung, in den Bereichen Kulturgutschutz / Raubgrabungen / Handel mit illegal erworbenem Kulturgut um erhöhte Transparenz und Kommunikation zwischen den Beteiligten, Kulturverwaltungen, Zoll und Polizei.

Der (ehemalige) Unterausschuss Denkmalpflege der Ständigen Kultusministerkonferenz in der Bundesrepublik Deutschland (UAD) hatte das Thema aufgegriffen und den Vertreter des Landes Hessen als Berichterstatter benannt und den Kontakt mit der für den Sektor Polizei zuständigen Innenministerkonferenz hergestellt. Dies wurde 2008 durch den Kulturausschuss der KMK bestätigt.

In Absprache einiger Bundesländer wurden 2005 zwei Konferenzen zum Umgang mit Kulturgut in illegalem Besitz organisiert, in denen erstmals gegenseitig Arbeitsfelder, Probleme und Lösungsansätze Aufgaben übergreifend vorgestellt und besprochen wurden. Der Gesprächsbedarf war immens. Ein Ziel musste und muss daher sein, den Kommunikationsfluss untereinander und auch mit gesellschaftlich interessierten Gruppen wie der DGUF zu erhöhen. Schon der dauerhafte Austausch von Information kann zu einer erheblichen Effizienzsteigerung und einer erhöhten Durchschlagskraft für archäologische Belange führen, wenn sie dadurch besser in die rechtlichen und politischen Abwägungen des öffentlichen Diskurses eingebracht werden. Deshalb soll das Projekt dieser Konferenz mit einer weiteren Tagung im November 2008 fortgesetzt werden.

Aufruf zur Mitarbeit

Alle Mitglieder der DGUF, aber auch darüber hinaus alle Interessierten, sind zu einer Mitarbeit im AK 5: Archäologischer Kulturgutschutz aufgerufen. Gründungsmitglieder aus dem Vorstand sind:

  • Andrea Lanz-Zeeb
  • Gerhard Ermischer
  • Reinhard Dietrich
  • Susanne Heun
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an:
Dr. Reinhard Dietrich - Schatzmeister-
Schwarzburgstraße 51
60318 Frankfurt a. M.

Stand des Manuskripts: 1.8.2008

Anmerkungen

  1. Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1999 (BGBl. I S. 1754), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Mai 2007 (BGBl. I S. 757)
  2. Kulturgüterrückgabegesetz vom 18. Mai 2007 (BGBl. I 2007, 757)
  3. z.B.: UNIDROIT-Konvention (öffnet ein neues Fenster)

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